Kirchensteuer-Rechner
Wie viel Kirchensteuer sparen Sie?
Ermitteln Sie eine unverbindliche Schätzung der möglichen jährlichen Kirchensteuer. Das tatsächliche Ergebnis hängt von Ihren steuerlichen Verhältnissen ab.
Unverbindlicher jährlicher Schätzwert
Geschätzter Monatswert: 41,53 €
Ihre Vorteile bei kircheaustritt.de
Bereiten Sie die erforderlichen nächsten Schritte übersichtlich vor.
Unverbindliche Schätzung
Wann die Kirchensteuerpflicht endet und die Änderung in der Abrechnung erscheint, richtet sich nach dem wirksamen Austrittsdatum und der behördlichen Verarbeitung.
Geführte Vorbereitung
Unser Assistent führt verständlich durch die für die Vorbereitung benötigten Angaben und nächsten Schritte.
Behörden-Finder
Wir ordnen Ihren Wohnort einer möglichen zuständigen Stelle zu. Prüfen Sie die Angabe vor dem Termin zusätzlich über den verlinkten offiziellen Behördenservice.
In 4 Schritten zum Kirchenaustritt
So bereiten Sie die nächsten Schritte übersichtlich vor:
Ersparnis berechnen
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um zu sehen, wie viel Geld Sie jeden Monat zusätzlich erhalten.
Daten eingeben
Tragen Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Wohnort, Konfession) in unser kurzes Formular ein.
Dokumenten-Paket erhalten
Nach erfolgreicher Bezahlung wird Ihr Vorbereitungspaket über den bestehenden Versandprozess an die angegebene E-Mail-Adresse übergeben.
Bei der zuständigen Stelle erklären
Folgen Sie den offiziellen Vorgaben Ihrer zuständigen Stelle. Erst die dort formgerecht abgegebene Erklärung macht den Austritt rechtswirksam.
Transparente Gebühren
Einmalige Gebühr für die vollständige Vorbereitung Ihres Kirchenaustritts.
Austritts-Paket erstellen
- ✓ Persönlich zusammengestelltes Vorbereitungspaket
- ✓ Hinweis auf die mögliche zuständige Stelle
- ✓ Detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abgabe
- ✓ Offizielle Quelle zur eigenen Aktualitätsprüfung
- ✓ Sichere SSL-Verschlüsselung & Datensicherheit
Einmalzahlung · Kein Abo · Versand über den bestehenden E-Mail-Prozess
„Kann ich das nicht einfach selbst machen?"
Klar – der Austritt selbst ist ein Behördengang, den jeder machen kann. Der Unterschied liegt in der Vorbereitung:
| Selbst recherchieren | Mit unserem Paket | |
|---|---|---|
| Zuständige Stelle prüfen Standesamt oder Amtsgericht? Welcher Bezirk? | selbst recherchieren | Hinweis plus offizielle Quelle |
| Vorbereitungspaket Hinweise zum weiteren Ablauf | Selbst recherchieren | persönlich zusammengestellt |
| Unterlagen-Checkliste Eheurkunde nötig? Bar oder EC? | oft unvollständig | persönlich für Ihre Behörde |
| Vorbereitung auf den Termin Unterlagen und Ablauf vorab prüfen | eigene Checkliste | persönliche Übersicht |
Der Service bündelt Informationen und nächste Schritte. Ob er für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem persönlichen Recherche- und Unterstützungsbedarf ab.
Häufige Fragen (FAQ)
Wichtige Antworten rund um Ihren Kirchenaustritt und das Sparen von Kirchensteuer.
Das hängt von Ihren steuerlichen Verhältnissen ab. Der Rechner liefert mit wenigen Angaben nur eine unverbindliche Näherung und ersetzt keine individuelle Steuerberechnung.
Die zuständige Stelle hängt von Bundesland, Wohnort und teilweise vom Gerichts- oder Standesamtsbezirk ab. Prüfen Sie die Zuordnung immer zusätzlich über die verlinkte offizielle Quelle.
Maßgeblich sind das wirksame Austrittsdatum und die steuerlichen Regeln Ihres Bundeslandes. Die Änderung kann in der Lohnabrechnung zeitversetzt erscheinen. Prüfen Sie im Zweifel die offizielle Behördeninformation oder fragen Sie das Finanzamt.
Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis wird regelmäßig verlangt. Ob weitere Unterlagen erforderlich sind, hängt von der zuständigen Stelle und Ihrer Situation ab. Maßgeblich ist deren aktuelle offizielle Unterlagenliste.
Behördliche Gebühren sind regional unterschiedlich und können geändert werden. Sie sind nicht im Servicepreis von 19,90 € enthalten. Prüfen Sie den aktuellen Betrag direkt bei der zuständigen offiziellen Stelle.
Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft und sicher auf. Sie kann später als Nachweis des Austrittsdatums benötigt werden. Lassen Sie sich bei einer konkreten Nachforderung fachlich beraten.
Die zuständige Stelle stößt üblicherweise die behördliche Weitergabe an. Bis eine Änderung in ELStAM und der Lohnabrechnung erscheint, kann Zeit vergehen. Kontrollieren Sie die folgenden Abrechnungen und wenden Sie sich bei Abweichungen an die zuständige Stelle oder das Finanzamt.
Regeln zu Patenamt, kirchlicher Trauung und Sakramenten unterscheiden sich nach Religionsgemeinschaft und persönlicher Situation. Eine verlässliche Auskunft erhalten Sie bei der jeweiligen Kirche.
Ein wirksamer Austritt kann die künftige Kirchensteuerpflicht beenden, hat aber auch kirchliche Folgen. Welche Folgen im Einzelfall gelten, richtet sich nach der jeweiligen Religionsgemeinschaft und persönlichen Situation.
Für einen Eintritt oder Wiedereintritt wenden Sie sich an die gewünschte Religionsgemeinschaft oder eine offizielle Eintrittsstelle. Ablauf, Gespräch und mögliche Voraussetzungen legt die jeweilige Gemeinschaft fest.