100% Online Vorbereitung

Kirchenaustritt online beantragen
Formular in 3 Minuten erstellen

Sparen Sie ab sofort Kirchensteuer! Erstellen Sie Ihr rechtssicheres Kirchenaustritts-Formular als PDF zum Ausdrucken. Inklusive exakter Anleitung für Ihr lokales Standesamt oder Amtsgericht.

Kirchensteuer-Rechner

Wie viel Kirchensteuer sparen Sie?

Ermitteln Sie mit wenigen Klicks Ihre exakte jährliche Steuerersparnis durch den Austritt.

Ihre jährliche Ersparnis

498,34 €

Sie sparen ca. 41,53 € jeden Monat!

Ihre Vorteile bei kirchenaustritt-online.de

Verlassen Sie die Kirche unkompliziert, rechtssicher und komplett vorbereitet.

Sofortige Ersparnis

Die Kirchensteuer entfällt ab dem Folgemonat Ihres Austritts. Das bedeutet dauerhaft mehr Netto vom Brutto.

Dokumente in 3 Minuten

Keine Behördensprache verstehen müssen. Unser Assistent füllt alle erforderlichen Anträge verständlich für Sie aus.

Behörden-Finder

Wir ermitteln anhand Ihres Wohnorts automatisch die exakt zuständige Stelle (Standesamt oder Amtsgericht) inklusive Adresse.

Geld-zurück-Garantie

Volle Sicherheit: Sollten Ihre Dokumente von der Behörde aufgrund von Fehlern abgelehnt werden, erstatten wir Ihnen 100% der Gebühr.

In 4 Schritten zum Kirchenaustritt

So bereiten Sie Ihren Austritt einfach und fehlerfrei vor:

1

Ersparnis berechnen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um zu sehen, wie viel Geld Sie jeden Monat zusätzlich erhalten.

2

Daten eingeben

Tragen Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Wohnort, Konfession) in unser kurzes Formular ein.

3

Dokumenten-Paket erhalten

Nach erfolgreicher Bezahlung senden wir Ihnen das rechtssichere Antragsdokument und Ihre persönliche Anleitung als PDF per E-Mail zu.

4

Abgeben & Sparen

Sie unterschreiben das Dokument und geben es bei der ermittelten Behörde (Standesamt oder Amtsgericht) ab. Die Steuerersparnis läuft ab sofort!

Transparente Gebühren

Einmalige Gebühr für die vollständige Vorbereitung Ihres Kirchenaustritts.

Austritts-Paket erstellen

19,90 €
  • ✓ Rechtssicheres Antragsformular (PDF)
  • ✓ Automatische Ermittlung der zuständigen Behörde
  • ✓ Detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abgabe
  • ✓ Exakte Adressdaten und Öffnungszeiten der Behörde
  • ✓ 100% Geld-zurück-Garantie
  • ✓ Sichere SSL-Verschlüsselung & Datensicherheit
Jetzt Antrag erstellen

Häufige Fragen (FAQ)

Wichtige Antworten rund um Ihren Kirchenaustritt und das Sparen von Kirchensteuer.

Das hängt direkt von Ihrem Einkommen ab. Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 % Ihrer festgesetzten Einkommensteuer, in allen anderen Bundesländern 9 %. Nutzen Sie einfach unseren Kirchensteuer-Rechner oben, um Ihre exakte Ersparnis auf Basis Ihres Bruttogehalts zu berechnen.

Die zuständige Behörde hängt von Ihrem Wohnort ab. In Baden-Württemberg ist das Amtsgericht zuständig, in fast allen anderen Bundesländern das örtliche Standesamt (Bürgeramt). Unser Service ermittelt auf Basis Ihrer Postleitzahl automatisch die exakt zuständige Behörde nebst Anschrift.

Der Austritt wird steuerlich ab dem Folgemonat der Einreichung wirksam. Wenn Sie Ihren Austritt im Mai beim Amt erklären, müssen Sie ab dem 1. Juni keine Kirchensteuer mehr zahlen. Ihr Arbeitgeber wird darüber elektronisch vom Finanzamt informiert. Zu viel gezahlte Steuer wird über den Lohnsteuerjahresausgleich erstattet.

Sie benötigen Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zudem müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular mitbringen, das Sie von uns erhalten. In manchen Bundesländern wird zusätzlich die Vorlage des Familienstammbuchs oder der Eheurkunde verlangt, falls Sie verheiratet sind.

Ja, die Behörden vor Ort erheben eine eigene Verwaltungsgebühr für den Kirchenaustritt. Diese liegt je nach Bundesland und Gemeinde zwischen 10 € und 60 € (in Bremen ist der Austritt beispielsweise gebührenfrei). Diese Gebühr ist nicht in unserem Servicepreis enthalten.

Sie sollten die Kirchenaustrittsbescheinigung unbedingt ein Leben lang gut aufbewahren! Wenn die Kirche oder das Finanzamt nach Jahrzehnten fälschlicherweise Kirchensteuer nachfordert, liegt die Beweislast bei Ihnen. Ohne Bescheinigung drohen teure Steuernachzahlungen für die vergangenen Jahre.

Nein, das ist nicht erforderlich. Das Standesamt bzw. Amtsgericht meldet den Austritt automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dieses aktualisiert Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Ihr Arbeitgeber erhält die Information beim nächsten Abruf automatisch und stellt die Kirchensteuer ein.

In der Regel verlieren Sie das Recht, als Taufpate oder Firmpate eingetragen zu werden. Eine traditionelle kirchliche Hochzeit ist meist ebenfalls ausgeschlossen (außer Ihr Partner ist noch Mitglied und es liegt eine Sondergenehmigung vor). Wichtig: Eine wunderschöne freie Trauung ist natürlich völlig uneingeschränkt möglich!

Sie sparen zwar sofort Kirchensteuer, verlieren aber auch kirchliche Rechte. Dazu gehören die Teilnahme an den Sakramenten, das Patenamt und der Anspruch auf eine kirchliche Bestattung. Außerdem setzen manche rein kirchlich betriebene Einrichtungen (z.B. katholische Kindergärten oder Krankenhäuser) eine Kirchenmitgliedschaft bei Bewerbern voraus.

Ein Kircheneintritt oder Wiedereintritt ist jederzeit unkompliziert möglich. Sie müssen dafür keine Gebühren bezahlen. Wenden Sie sich einfach an Ihr lokales Pfarramt oder eine offizielle Kircheneintrittsstelle. In einem persönlichen Gespräch mit einem Seelsorger wird Ihr Eintritt formlos vollzogen.