Im Zeitalter der Digitalisierung erledigen wir fast alles über das Internet: Steuererklärungen, Bankgeschäfte und sogar KFZ-Zulassungen. Doch wie sieht es beim Kirchenaustritt aus? Kann man einfach per Klick aus der Kirche austreten?
Die klare Antwort des Gesetzgebers: Nein, ein rein digitaler Kirchenaustritt ist derzeit nicht möglich.
Der Kirchenaustritt ist eine höchstpersönliche Willenserklärung. Das Gesetz schreibt vor, dass diese Erklärung entweder persönlich zur Niederschrift beim zuständigen Amtsgericht (bzw. Standesamt) abzugeben ist oder in Form einer notariell beglaubigten schriftlichen Erklärung eingereicht werden muss.
Auch wenn Sie den finalen Schritt nicht per Mausklick erledigen können, lässt sich der gesamte Vorbereitungsprozess digitalisieren:
Mit der perfekten Vorbereitung dauert der eigentliche Termin auf dem Amt oft nur noch 5 bis 10 Minuten.