Der umfassende Ratgeber zu den staatlichen Gebühren für den Kirchenaustritt in allen 16 Bundesländern – von kostenfrei in Bremen bis 55 € in Stuttgart, plus Sonderregeln, Notarkosten und Gebührenbefreiung.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt ist eine staatliche Verwaltungsgebühr, nicht eine kirchliche Abgabe. Sie wird von den Bundesländern in eigenen Kirchenaustrittsgesetzen oder Gebührenverordnungen festgelegt. Deshalb gibt es keinen bundeseinheitlichen Satz. Die Behörde (Standesamt oder Amtsgericht) darf die Gebühr in Rechnung stellen, weil sie eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung protokolliert und beurkundet. Diese Erklärung ist zwingend nötig, damit die Kirchensteuerpflicht endet – ein „stiller Austritt" ohne behördliche Erklärung ist rechtlich nicht möglich.
Historisch wurde diese Gebühr immer wieder kritisiert. Bürgerrechtler und der Humanistische Verband argumentieren, dass die Bezahlung für den Kirchenaustritt eine Ungleichbehandlung darstellt – für die Aufnahme in die Kirche zahlt niemand. Trotz mehrerer Klagen wurde die Gebührenpflicht bisher immer als verfassungskonform bestätigt. Einige Bundesländer haben die Gebühr trotzdem freiwillig gesenkt oder ganz abgeschafft (Bremen).
| Bundesland | Gebühr | Zuständig | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 10–60 € | Standesamt | variiert je Kommune |
| Bayern | 25 € + 10 € | Standesamt | Aufnahme + Bescheinigung getrennt |
| Berlin | 30 € | Standesamt Mitte | zentral für alle Bezirke |
| Brandenburg | 30 € | Standesamt | – |
| Bremen | 0 € 🎉 | Standesamt | bundesweit einzigartig KOSTENFREI |
| Hamburg | 31 € | Kundenzentrum | alle 7 Bezirke möglich |
| Hessen | 30 € | Bürgeramt/Standesamt | auch Ortsgericht möglich |
| Mecklenburg-Vorpommern | 12 € | Standesamt | zweitniedrigste Deutschlands |
| Niedersachsen | 25 € | Standesamt | – |
| Nordrhein-Westfalen | 30 € | Amtsgericht | elektronische Kostenmarke vorab |
| Rheinland-Pfalz | 30 € | Standesamt | – |
| Saarland | 30 € | Standesamt | Bistum Trier |
| Sachsen | 25 € + 10 € | Standesamt | Post-Option (notariell beglaubigt) |
| Sachsen-Anhalt | 30 € | Standesamt | – |
| Schleswig-Holstein | 20 € | Standesamt | niedrig |
| Thüringen | 30 € | Standesamt | – |
In Baden-Württemberg dürfen die Kommunen die Gebühr für den Kirchenaustritt selbst festlegen. Das führt zu enormen Unterschieden – von 10 € in kleinen Landgemeinden bis 60 € in einzelnen Städten. Stuttgart nimmt aktuell 55 € regulär, mit Ermäßigungen für Nicht-Erwerbstätige (25 €) und Studenten/Rentner (16 €). Ähnlich teure Kommunen: Karlsruhe (40 €), Freiburg (45 €), Heidelberg (35 €). Der Grund für die hohen Sätze: Die Gemeinden begründen den Aufwand mit Personal- und Beurkundungsaufwand.
In Nordrhein-Westfalen läuft die Gebühr anders: Sie müssen die 30 € vorab bezahlen – über den Erwerb einer elektronischen Kostenmarke. Ohne diese Kostenmarke wird die Austrittserklärung beim Amtsgericht gar nicht erst aufgenommen. Die Marke kaufen Sie über das Justizportal des Landes oder in der Zahlstelle des Amtsgerichts. Wichtig: Wenn Sie den Termin ohne Kostenmarke erscheinen, werden Sie unverrichteter Dinge nach Hause geschickt.
In allen Bundesländern (außer Bremen, wo sowieso alles kostenfrei ist) können Sie in bestimmten Fällen einen Gebührenerlass beantragen. Voraussetzungen sind meist:
Wichtig: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen sie aktiv bei der Terminbuchung oder vor Ort beantragen und die entsprechenden Nachweise vorlegen. In der Praxis ist die Bewilligung meist unkompliziert, wenn die Voraussetzungen klar erfüllt sind.
In allen Bundesländern ist der Kirchenaustritt alternativ auch beim Notar möglich. Dann beurkundet der Notar Ihre Erklärung und leitet sie an das zuständige Standesamt/Amtsgericht weiter. Vorteil: Meist deutlich schneller als der behördliche Termin (oft binnen 1-3 Tagen). Nachteil: höhere Kosten. Rechnen Sie beim Notar mit:
Der Notarweg lohnt sich vor allem für Menschen im Ausland, mit gesundheitlichen Einschränkungen oder in Städten mit sehr langen Wartezeiten (München, Köln, Düsseldorf).
Bei einem typischen Bruttoeinkommen von 3.500 €/Monat sparen Sie jährlich rund 500 € Kirchensteuer (bzw. 440 € in Bayern/BW). Damit rechnet sich der Kirchenaustritt (inkl. unseres Services) in allen Bundesländern innerhalb weniger Monate:
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