Was kostet ein Kirchenaustritt? Gebühren 2026

Was kostet ein Kirchenaustritt? Hier finden Sie eine Orientierung zu Gebühren und zuständigen Stellen in allen 16 Bundesländern. Maßgeblich ist immer die aktuelle Auskunft der zuständigen Behörde an Ihrem Wohnort.

Zuständige Stelle nach Ort und PLZ prüfen

⚡ Die schnellsten Antworten

  • Bundesweit üblich: 30 € Gebühr beim Standesamt oder Amtsgericht
  • Bremen: 5,50 € für die Beglaubigung der Unterschrift beim Standesamt; Notarkosten können abweichen
  • Kommunale Unterschiede: Besonders in Baden-Württemberg kann die Gebühr je Stadt variieren
  • Bayern: häufig 25 € für die Erklärung; eine Bescheinigung kann zusätzlich kosten
  • Berlin und Nordrhein-Westfalen: grundsätzlich ist das zuständige Amtsgericht der richtige Ansprechpartner
  • Wichtig: Zahlungsweise, Ermäßigungen und Zusatzkosten vorab bei der Behörde prüfen

1. Was kostet ein Kirchenaustritt?

Die Gebühr für den Kirchenaustritt ist eine staatliche Verwaltungsgebühr, nicht eine kirchliche Abgabe. Sie wird von den Bundesländern in eigenen Kirchenaustrittsgesetzen oder Gebührenverordnungen festgelegt. Deshalb gibt es keinen bundeseinheitlichen Satz. Die Behörde (Standesamt oder Amtsgericht) darf die Gebühr in Rechnung stellen, weil sie eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung protokolliert und beurkundet. Diese Erklärung ist zwingend nötig, damit die Kirchensteuerpflicht endet – ein „stiller Austritt" ohne behördliche Erklärung ist rechtlich nicht möglich.

Unterscheiden Sie die Gebühr für die Austrittserklärung von zusätzlichen Kosten für eine Beglaubigung oder Bescheinigung. In Bremen kann der Austritt direkt bei der jeweiligen Kirche erklärt werden. Beim alternativen Weg über das Standesamt kostet die Beglaubigung der Unterschrift 5,50 €. Anschließend müssen Sie die Erklärung selbst an die zuständige Kirche weiterleiten; erst ihr Eingang macht den Austritt wirksam. Die Einzelheiten und Formulare finden Sie im offiziellen Serviceportal Bremen.

2. Kirchenaustritt: Kosten nach Bundesland 2026

BundeslandGebührZuständigBesonderheit
Baden-Württemberg10–60 €Standesamtvariiert je Kommune
Bayern25 € + 10 €StandesamtAufnahme + Bescheinigung getrennt
Berlin30 €zuständiges AmtsgerichtGerichtsbezirk nach Wohnadresse prüfen
Brandenburg30 €Standesamt–
Bremen5,50 €Standesamt / zuständige KircheBeglaubigung der Unterschrift; Erklärung anschließend an die zuständige Kirche
Hamburg31 €Kundenzentrumalle 7 Bezirke möglich
Hessen30 €Bürgeramt/Standesamtauch Ortsgericht möglich
Mecklenburg-Vorpommern12 €Standesamtzweitniedrigste Deutschlands
Niedersachsen30 €Standesamtörtliche Angaben prüfen
Nordrhein-Westfalen30 €Amtsgerichtelektronische Kostenmarke vorab
Rheinland-Pfalz30 €Standesamt–
Saarland30 €StandesamtBistum Trier
Sachsen25 € + 10 €StandesamtPost-Option (notariell beglaubigt)
Sachsen-Anhalt30 €Standesamt–
Schleswig-Holstein20 €Standesamtniedrig
Thüringenkommunal unterschiedlichStandesamtz. B. Erfurt 36 €

3. Kosten in Baden-Württemberg: Unterschiede nach Stadt

In Baden-Württemberg wird die Gebühr kommunal festgesetzt. Deshalb ist ein landesweiter Pauschalbetrag irreführend. Nach den derzeit auf dieser Website geführten örtlichen Angaben gelten beispielsweise 42 € in Stuttgart, 42 € in Karlsruhe und 60 € in Freiburg. Prüfen Sie den aktuellen Betrag vor dem Termin über die jeweilige offizielle Stadtseite.

4. Kirchenaustritt in NRW: Gebühr und Zahlungsweise

In Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig. Die Gebühr beträgt regelmäßig 30 €. Ob eine elektronische Kostenmarke vorab erforderlich ist oder andere Zahlungsarten angeboten werden, hängt vom zuständigen Gericht und dessen aktuellen Hinweisen ab. Prüfen Sie deshalb die Zahlungsinformationen des Amtsgerichts vor Ihrem Termin.

5. Ist eine Gebührenbefreiung möglich?

Eine Ermäßigung oder Befreiung ist nicht bundesweit einheitlich. Ob sie möglich ist, richtet sich nach der örtlichen Gebührenregelung und der Entscheidung der zuständigen Stelle. Fragen Sie vorab bei Ihrer Behörde nach und verlassen Sie sich nicht auf allgemeine Listen aus dem Internet.

Falls die Behörde eine Ermäßigung vorsieht, kann sie geeignete Nachweise verlangen. Klären Sie Voraussetzungen und Unterlagen direkt mit der zuständigen Stelle.

6. Kirchenaustritt beim Notar: Form und zusätzliche Kosten

Ob eine schriftliche Erklärung in öffentlich beglaubigter Form möglich ist, richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes. Ein Notartermin ist daher keine bundesweit einheitliche Alternative. Fragen Sie zuerst die zuständige Behörde, welche Form sie akzeptiert. Notarkosten kommen gegebenenfalls zusätzlich zur behördlichen Gebühr hinzu.

Lassen Sie sich vorab sowohl von der Behörde als auch vom Notariat über Form, Weiterleitung und Gesamtkosten informieren.

7. Kirchensteuer und mögliche Ersparnis

Die mögliche Ersparnis hängt unter anderem von Einkommensteuer, Bundesland, Familienstand und persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab. Pauschale Aussagen zur exakten Ersparnis oder Amortisationsdauer sind deshalb nicht zuverlässig.

Unser Rechner liefert lediglich eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Der Servicepreis von 19,90 € ist von der behördlichen Gebühr getrennt.

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