Wie viel Kirchensteuer zahlen Sie 2026? Der umfassende Ratgeber mit Berechnungsformel, allen Bundesland-Prozentsätzen, Kappungsgrenze und praktischen Beispielen für jede Einkommensstufe.
Kirchensteuer = Lohnsteuer × 8 % (BY/BW) oder × 9 % (übrige)
Bei einem monatlichen Brutto von 3.500 € (Steuerklasse I) sind das ca. 41 € Kirchensteuer im Monat in 9%-Ländern (ca. 490 € im Jahr) bzw. 37 € in Bayern/BW (ca. 440 € im Jahr).
Die Kirchensteuer in Deutschland wird nicht direkt vom Einkommen erhoben, sondern von der Lohnsteuer (oder Einkommensteuer). Sie ist quasi ein Aufschlag auf die staatliche Steuer. Der Prozentsatz hängt vom Bundesland ab, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben – nicht davon, wo Sie arbeiten. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Satz 8 %, in allen 14 anderen Bundesländern 9 %. Diese Prozentsätze gelten sowohl für die katholische als auch für die evangelische Kirchensteuer.
Konkret läuft die Berechnung so: Ihr Arbeitgeber ermittelt aus Ihrem Bruttoeinkommen (unter Berücksichtigung von Freibeträgen und Steuerklasse) die zu zahlende Lohnsteuer. Von dieser Lohnsteuer werden dann 8 % oder 9 % als Kirchensteuer abgezogen – und mit an das Finanzamt überwiesen. Am Ende des Jahres kann sich der Betrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung anpassen: Zu viel gezahlte Kirchensteuer wird erstattet, zu wenig gezahlte nachgefordert.
| Bundesland | Satz | Kappungsgrenze evang. | Kappungsgrenze kath. |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 8 % | 2,75 % | 3,5 % |
| Bayern | 8 % | keine | keine |
| Berlin | 9 % | 3 % | 3 % |
| Brandenburg | 9 % | 3 % | 3 % |
| Bremen | 9 % | 3,5 % | 3,5 % |
| Hamburg | 9 % | 3 % | 3 % |
| Hessen | 9 % | 3,5 % | 4 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 9 % | 3 % | 3 % |
| Niedersachsen | 9 % | 3,5 % | 3,5 % |
| Nordrhein-Westfalen | 9 % | 3,5 % | 4 % |
| Rheinland-Pfalz | 9 % | 3,5 % | 4 % |
| Saarland | 9 % | 3,5 % | 4 % |
| Sachsen | 9 % | 3,5 % | 3,5 % |
| Sachsen-Anhalt | 9 % | 3,5 % | 3,5 % |
| Schleswig-Holstein | 9 % | 3 % | 3 % |
| Thüringen | 9 % | 3,5 % | 3,5 % |
Hinweis: Bayern hat keine gesetzliche Kappungsgrenze – dort wird die Kirchensteuer immer nach 8 % der Lohnsteuer berechnet, unabhängig vom Einkommen. Die tatsächliche Anwendung der Kappungsgrenze muss meist auf Antrag beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Brutto: 2.800 €/Monat
Steuerklasse: I
Bundesland: NRW (9 %)
Lohnsteuer ca.: 250 €
Kirchensteuer: 22,50 €/Monat
Jährlich: 270 €
Brutto: 3.500 €/Monat
Steuerklasse: I
Bundesland: Berlin (9 %)
Lohnsteuer ca.: 460 €
Kirchensteuer: 41 €/Monat
Jährlich: 492 €
Brutto: 5.500 €/Monat
Steuerklasse: I
Bundesland: Bayern (8 %)
Lohnsteuer ca.: 1.050 €
Kirchensteuer: 84 €/Monat
Jährlich: 1.008 €
Brutto: 8.000 €/Monat
Steuerklasse: I
Bundesland: Hessen (9 %)
Lohnsteuer ca.: 1.900 €
Kirchensteuer: 171 €/Monat
Jährlich: 2.052 €
Die Kappungsgrenze ist eine wichtige Sonderregelung für Spitzenverdiener. Sie legt fest, dass die Kirchensteuer einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens nicht überschreiten darf – meist zwischen 2,75 % und 4 %. Ohne diese Kappung würde die Kirchensteuer bei sehr hohen Einkommen unverhältnismäßig ansteigen, weil die Lohnsteuer progressiv wächst.
Beispiel: In NRW gilt eine Kappungsgrenze von 4 % für die katholische Kirche. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 € wäre die Kirchensteuer normal 9 % der Lohnsteuer = ca. 6.500 €. Die Kappung begrenzt sie aber auf 4 % von 200.000 € = 8.000 €. In diesem Fall greift die Kappung noch nicht (weil 6.500 € unter 8.000 € liegen). Erst bei noch höheren Einkommen wirkt die Deckelung.
Wichtig: In den meisten Bundesländern muss die Kappung aktiv beim Finanzamt beantragt werden. Sie erfolgt nicht automatisch. Das gilt besonders für Selbstständige und Freiberufler mit hohem Gewinn. Bayern kennt gar keine gesetzliche Kappungsgrenze – dafür ist der Grundsatz mit 8 % niedriger.
Der Kinderfreibetrag kann das zu versteuernde Einkommen beeinflussen und damit auch die Kirchensteuer. Ob und in welcher Höhe sich das auswirkt, hängt von den individuellen steuerlichen Verhältnissen ab.
Wer keine Lohnsteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer. Das betrifft insbesondere:
Trotzdem sollten auch diese Personen einen Kirchenaustritt in Erwägung ziehen, wenn sie langfristig plane, ins Berufsleben einzusteigen. Denn: Sobald Sie später Einkommen erzielen, das über dem Grundfreibetrag liegt, greift die Kirchensteuer automatisch. Ein rechtzeitiger Austritt verhindert das.
Ein Kirchenaustritt kann die Kirchensteuerpflicht nach den jeweils geltenden Regeln beenden. Zeitpunkt und finanzielle Auswirkung hängen von der wirksamen Erklärung, dem Bundesland und den individuellen steuerlichen Verhältnissen ab. Der Rechner liefert deshalb nur eine unverbindliche Orientierung.
Weitere Möglichkeiten zur Reduktion (ohne Austritt):
Mit unserem interaktiven Kirchensteuer-Rechner auf der Startseite erhalten Sie eine unverbindliche Orientierung anhand von Bundesland, Bruttoeinkommen und Steuerklasse. Eine individuelle Steuerberatung oder eine Garantie zur Höhe einer möglichen Ersparnis ist damit nicht verbunden.
Nein, die Kirchensteuersätze (8 % bzw. 9 %) sind seit vielen Jahren unverändert. Die absolute Kirchensteuer-Belastung steigt aber automatisch, wenn Ihr Bruttolohn steigt – weil die Lohnsteuer progressiv wächst und die Kirchensteuer daran gekoppelt ist.
Nein, bereits gezahlte Kirchensteuer wird nicht rückerstattet. Sie können sie aber im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen (bis zum Austrittsjahr). Für die Zeit nach dem Austritt fällt keine Kirchensteuer mehr an – ab dem Folgemonat des Austrittsdatums.
Ja. Auf Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne wird die Kirchensteuer über die Abgeltungssteuer erhoben. Ihre Bank fragt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch Ihre Konfession ab und zieht die Kirchensteuer direkt ein. Nach dem Kirchenaustritt entfällt auch diese Belastung.
2024 nahmen die beiden Großkirchen zusammen rund 12,6 Milliarden Euro an Kirchensteuer ein – 6,62 Mrd € Katholiken und 5,97 Mrd € Evangelische. Trotz sinkender Mitgliederzahlen stabilisieren steigende Löhne die Einnahmen. Real (inflationsbereinigt) sinken die Einnahmen aber leicht.
Ob ein rein digitaler Kirchenaustritt möglich ist, richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Stelle. Unser privater Service kann Angaben für Ihre Vorbereitung strukturieren, ersetzt aber weder die vorgeschriebene Form noch die wirksame Erklärung gegenüber der zuständigen Stelle.
Ob sich ein Kirchenaustritt finanziell auswirkt, hängt von Einkommen, Steuermerkmalen, Bundesland, Zeitpunkt und persönlicher Situation ab. Berücksichtigen Sie neben einer möglichen Steuerwirkung auch die einmalige Gebühr der zuständigen Stelle.
Wichtig: Die finanzielle Betrachtung ist nur ein Aspekt. Der Kirchenaustritt hat auch persönliche und gesellschaftliche Dimensionen (Verlust kirchlicher Sakramente, ethische Fragen). Wägen Sie beides ab, bevor Sie den Schritt gehen. Unser Ratgeber zum Kirchenaustritt hilft Ihnen dabei mit allen Aspekten.
Die staatliche Gebühr für den Austritt ist von der möglichen Kirchensteuerersparnis getrennt. Einen Überblick über Gebühren für den Kirchenaustritt nach Bundesland finden Sie im Kosten-Ratgeber.
Als nächsten Schritt können Sie die zuständige Stelle nach Ort und PLZ prüfen. Die Suche zeigt nur geprüfte Zuordnungen an und verweist sonst auf offizielle Suchwege.