Wie viel Kirchensteuer zahlen Sie 2026? Der umfassende Ratgeber mit Berechnungsformel, allen Bundesland-Prozentsätzen, Kappungsgrenze und praktischen Beispielen für jede Einkommensstufe.
Kirchensteuer = Lohnsteuer × 8 % (BY/BW) oder × 9 % (übrige)
Bei einem monatlichen Brutto von 3.500 € (Steuerklasse I) sind das ca. 41 € Kirchensteuer im Monat in 9%-Ländern (ca. 490 € im Jahr) bzw. 37 € in Bayern/BW (ca. 440 € im Jahr).
Die Kirchensteuer in Deutschland wird nicht direkt vom Einkommen erhoben, sondern von der Lohnsteuer (oder Einkommensteuer). Sie ist quasi ein Aufschlag auf die staatliche Steuer. Der Prozentsatz hängt vom Bundesland ab, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben – nicht davon, wo Sie arbeiten. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Satz 8 %, in allen 14 anderen Bundesländern 9 %. Diese Prozentsätze gelten sowohl für die katholische als auch für die evangelische Kirchensteuer.
Konkret läuft die Berechnung so: Ihr Arbeitgeber ermittelt aus Ihrem Bruttoeinkommen (unter Berücksichtigung von Freibeträgen und Steuerklasse) die zu zahlende Lohnsteuer. Von dieser Lohnsteuer werden dann 8 % oder 9 % als Kirchensteuer abgezogen – und mit an das Finanzamt überwiesen. Am Ende des Jahres kann sich der Betrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung anpassen: Zu viel gezahlte Kirchensteuer wird erstattet, zu wenig gezahlte nachgefordert.
| Bundesland | Satz | Kappungsgrenze evang. | Kappungsgrenze kath. |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 8 % | 2,75 % | 3,5 % |
| Bayern | 8 % | keine | keine |
| Berlin | 9 % | 3 % | 3 % |
| Brandenburg | 9 % | 3 % | 3 % |
| Bremen | 9 % | 3,5 % | 3,5 % |
| Hamburg | 9 % | 3 % | 3 % |
| Hessen | 9 % | 3,5 % | 4 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 9 % | 3 % | 3 % |
| Niedersachsen | 9 % | 3,5 % | 3,5 % |
| Nordrhein-Westfalen | 9 % | 3,5 % | 4 % |
| Rheinland-Pfalz | 9 % | 3,5 % | 4 % |
| Saarland | 9 % | 3,5 % | 4 % |
| Sachsen | 9 % | 3,5 % | 3,5 % |
| Sachsen-Anhalt | 9 % | 3,5 % | 3,5 % |
| Schleswig-Holstein | 9 % | 3 % | 3 % |
| Thüringen | 9 % | 3,5 % | 3,5 % |
Hinweis: Bayern hat keine gesetzliche Kappungsgrenze – dort wird die Kirchensteuer immer nach 8 % der Lohnsteuer berechnet, unabhängig vom Einkommen. Die tatsächliche Anwendung der Kappungsgrenze muss meist auf Antrag beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Brutto: 2.800 €/Monat
Steuerklasse: I
Bundesland: NRW (9 %)
Lohnsteuer ca.: 250 €
Kirchensteuer: 22,50 €/Monat
Jährlich: 270 €
Brutto: 3.500 €/Monat
Steuerklasse: I
Bundesland: Berlin (9 %)
Lohnsteuer ca.: 460 €
Kirchensteuer: 41 €/Monat
Jährlich: 492 €
Brutto: 5.500 €/Monat
Steuerklasse: I
Bundesland: Bayern (8 %)
Lohnsteuer ca.: 1.050 €
Kirchensteuer: 84 €/Monat
Jährlich: 1.008 €
Brutto: 8.000 €/Monat
Steuerklasse: I
Bundesland: Hessen (9 %)
Lohnsteuer ca.: 1.900 €
Kirchensteuer: 171 €/Monat
Jährlich: 2.052 €
Die Kappungsgrenze ist eine wichtige Sonderregelung für Spitzenverdiener. Sie legt fest, dass die Kirchensteuer einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens nicht überschreiten darf – meist zwischen 2,75 % und 4 %. Ohne diese Kappung würde die Kirchensteuer bei sehr hohen Einkommen unverhältnismäßig ansteigen, weil die Lohnsteuer progressiv wächst.
Beispiel: In NRW gilt eine Kappungsgrenze von 4 % für die katholische Kirche. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 € wäre die Kirchensteuer normal 9 % der Lohnsteuer = ca. 6.500 €. Die Kappung begrenzt sie aber auf 4 % von 200.000 € = 8.000 €. In diesem Fall greift die Kappung noch nicht (weil 6.500 € unter 8.000 € liegen). Erst bei noch höheren Einkommen wirkt die Deckelung.
Wichtig: In den meisten Bundesländern muss die Kappung aktiv beim Finanzamt beantragt werden. Sie erfolgt nicht automatisch. Das gilt besonders für Selbstständige und Freiberufler mit hohem Gewinn. Bayern kennt gar keine gesetzliche Kappungsgrenze – dafür ist der Grundsatz mit 8 % niedriger.
Der Kinderfreibetrag (2026: 6.612 € pro Kind bei Zusammenveranlagung) reduziert das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Kirchensteuer. Bei zwei Kindern und einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 60.000 € kann die Kirchensteuer um mehrere Hundert Euro pro Jahr sinken.
Wer keine Lohnsteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer. Das betrifft insbesondere:
Trotzdem sollten auch diese Personen einen Kirchenaustritt in Erwägung ziehen, wenn sie langfristig plane, ins Berufsleben einzusteigen. Denn: Sobald Sie später Einkommen erzielen, das über dem Grundfreibetrag liegt, greift die Kirchensteuer automatisch. Ein rechtzeitiger Austritt verhindert das.
Der wirksamste Weg, Kirchensteuer zu sparen, ist der Kirchenaustritt. Er senkt Ihre Steuerlast ab dem Folgemonat auf 0 € – ohne komplizierte Antragstellungen oder Sonderregelungen. Bei einer Ersparnis von 500 € pro Jahr summieren sich in 10 Jahren 5.000 €, in 30 Berufsjahren 15.000 € – und das mit einem einmaligen Termin von 15 Minuten.
Weitere Möglichkeiten zur Reduktion (ohne Austritt):
Mit unserem interaktiven Kirchensteuer-Rechner auf der Startseite berechnen Sie in wenigen Sekunden Ihre individuelle Ersparnis – abhängig von Ihrem Bundesland, Bruttoeinkommen und Ihrer Steuerklasse. Nutzen Sie den Rechner um zu sehen, wie viele hundert oder tausend Euro Sie durch den Austritt jährlich sparen.
Nein, die Kirchensteuersätze (8 % bzw. 9 %) sind seit vielen Jahren unverändert. Die absolute Kirchensteuer-Belastung steigt aber automatisch, wenn Ihr Bruttolohn steigt – weil die Lohnsteuer progressiv wächst und die Kirchensteuer daran gekoppelt ist.
Nein, bereits gezahlte Kirchensteuer wird nicht rückerstattet. Sie können sie aber im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen (bis zum Austrittsjahr). Für die Zeit nach dem Austritt fällt keine Kirchensteuer mehr an – ab dem Folgemonat des Austrittsdatums.
Ja. Auf Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne wird die Kirchensteuer über die Abgeltungssteuer erhoben. Ihre Bank fragt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch Ihre Konfession ab und zieht die Kirchensteuer direkt ein. Nach dem Kirchenaustritt entfällt auch diese Belastung.
2024 nahmen die beiden Großkirchen zusammen rund 12,6 Milliarden Euro an Kirchensteuer ein – 6,62 Mrd € Katholiken und 5,97 Mrd € Evangelische. Trotz sinkender Mitgliederzahlen stabilisieren steigende Löhne die Einnahmen. Real (inflationsbereinigt) sinken die Einnahmen aber leicht.
Ein rein digitaler Kirchenaustritt ist in Deutschland noch nicht möglich – die Erklärung muss persönlich vor Standesamt oder Amtsgericht abgegeben werden. Wir bereiten aber Ihr rechtssicheres Antragsformular online in 3 Minuten vor. Sie erhalten es als PDF, unterschreiben es beim Termin und Ihre Kirchensteuerpflicht endet ab dem Folgemonat.
Für die meisten Berufstätigen mit einem Einkommen über 30.000 € pro Jahr lohnt sich der Kirchenaustritt bereits im ersten Jahr. Die einmalige Austrittsgebühr (0–55 € je nach Bundesland) wird meist innerhalb weniger Monate durch die eingesparte Kirchensteuer wieder erwirtschaftet. Über die gesamte Berufslaufbahn summieren sich schnell 10.000 bis 30.000 €.
Wichtig: Die finanzielle Betrachtung ist nur ein Aspekt. Der Kirchenaustritt hat auch persönliche und gesellschaftliche Dimensionen (Verlust kirchlicher Sakramente, ethische Fragen). Wägen Sie beides ab, bevor Sie den Schritt gehen. Unser Ratgeber hilft Ihnen dabei mit allen Aspekten.