Kirchenaustritt und trotzdem kirchlich heiraten?

Viele Menschen möchten Kirchensteuer sparen, träumen aber dennoch von einer romantischen Hochzeit in der Kirche. Doch ist das nach einem Kirchenaustritt überhaupt noch möglich? Die Antwort lautet: Jein. Es hängt stark von den Umständen ab.

Regel 1: Einer muss Mitglied sein

Die absolute Grundvoraussetzung für eine kirchliche Trauung in Deutschland (sowohl katholisch als auch evangelisch) ist, dass mindestens einer der beiden Partner noch Mitglied der jeweiligen Kirche.

Sind beide Partner aus der Kirche ausgetreten, ist eine Trauung durch einen Pfarrer in einer offiziellen Kirche prinzipiell nicht mehr möglich.

Was passiert, wenn ein Partner ausgetreten ist?

Ist beispielsweise die Braut evangelisch, der Bräutigam aber ausgetreten, kann in der Regel problemlos evangelisch geheiratet werden. Der zuständige Pfarrer führt vorab ein Traugespräch, in dem unter anderem besprochen wird, ob der ausgetretene Partner den christlichen Glauben des Ehepartners respektiert.

Bei der katholischen Kirche wird oft eine sogenannte Dispens (Ausnahmegenehmigung) vom zuständigen Bischof benötigt, wenn ein Nicht-Christ oder ausgetretener Christ geheiratet werden soll. Diese wird in der heutigen Zeit jedoch meist ohne große Hürden erteilt.

Die Alternative: Die freie Trauung

Falls beide Partner ausgetreten sind und somit jährlich Hunderte bis Tausende Euro Kirchensteuer sparen, entscheiden sich immer mehr Paare für eine freie Trauung. Ein freier Theologe oder Hochzeitsredner gestaltet eine Zeremonie, die oft viel persönlicher, emotionaler und individueller ist als eine klassische kirchliche Trauung – und das an jedem beliebigen Ort (Schloss, Strand, Garten).