Kirchlich heiraten nach Austritt?

Nach dem Kirchenaustritt entfällt normalerweise die Option einer kirchlichen Trauung – aber es gibt Ausnahmen und Sondergenehmigungen. Der vollständige Ratgeber für Katholiken und Protestanten.

⚡ Die schnelle Antwort

  • Beide Ehepartner katholisch: Nur ein Partner ausgetreten → Bischöfliche Genehmigung nötig
  • Beide Ehepartner evangelisch: Ein Partner ausgetreten → Genehmigung durch Dekanat
  • Konfessionsverschiedene Ehe: Meist unkomplizierter möglich
  • Beide ausgetreten: Kirchliche Trauung praktisch nicht möglich
  • Beste Alternative: Freie Trauung durch freien Redner

1. Grundprinzip: Warum die Trauung an die Konfession gebunden ist

Sowohl in der römisch-katholischen als auch in der evangelischen Kirche gilt: Die Trauung ist ein gottesdienstlicher Akt, an dem grundsätzlich nur Mitglieder der jeweiligen Kirche teilnehmen können. Bei Katholiken ist die Ehe darüber hinaus eines der sieben Sakramente – für die Empfang der Sakramente ist die Kirchenmitgliedschaft nach kirchlichem Recht Voraussetzung. Bei den Evangelischen wird die Trauung als Segenshandlung verstanden, aber ebenfalls prinzipiell für Kirchenmitglieder reserviert.

2. Katholische Trauung nach dem Kirchenaustritt

Nach kirchlichem Recht (CIC Canon 1071) stellt der Kirchenaustritt ein „Ehehindernis" dar. Eine katholische Trauung ist damit ohne Zusatzgenehmigung nicht möglich. Es gibt aber Wege:

3. Evangelische Trauung nach dem Kirchenaustritt

Auch die evangelischen Landeskirchen verlangen grundsätzlich, dass mindestens ein Ehepartner Kirchenmitglied ist. Bei einem Austritt kann eine „Segensfeier anlässlich der Eheschließung" möglich sein – die Voraussetzungen sind aber strenger als früher:

4. Konfessionsverschiedene Ehen: Das Beste aus beiden Welten

Wenn ein Partner katholisch und der andere evangelisch ist (und beide noch Mitglied ihrer jeweiligen Kirche sind), ist die kirchliche Trauung meist unkompliziert:

Der Kirchenaustritt eines Partners macht die konfessionsverschiedene Trauung deutlich schwieriger – meist ist dann nur noch eine Trauung in der Kirche des noch Mitglied bleibenden Partners möglich (mit Genehmigung des Bischofs/Dekanats).

5. Standesamtliche Trauung – die rechtliche Grundlage

Wichtig zu wissen: Rechtlich verbindlich ist in Deutschland nur die standesamtliche Trauung. Sie müssen zuerst standesamtlich heiraten, bevor eine kirchliche Trauung stattfinden kann. Die kirchliche Trauung selbst hat keine rechtlichen Wirkungen – weder auf Steuerklasse, Erbrecht, Sozialversicherung noch auf den Ehestand. Sie ist eine rein religiöse Handlung ohne staatsrechtliche Bedeutung. Das bedeutet: Wer aus finanziellen Gründen ausgetreten ist, hat durch den Verzicht auf die kirchliche Trauung keinen Nachteil – die zivilrechtliche Ehe ist die eigentliche „echte" Trauung.

6. Beste Alternative: Die freie Trauung

Immer mehr Paare, die aus der Kirche ausgetreten sind, entscheiden sich für eine freie Trauung. Dabei handelt es sich um eine individuell gestaltete Hochzeitsfeier, die durch einen freien Trauredner gestaltet wird. Vorteile:

Bekannte Anbieter und Verbände: Bundesverband der Trauredner (BvfT), Freie Trauredner Deutschland, humanistische Zeremoniemeister. Über solche Verbände finden Sie geprüfte Redner mit Bewertungen und Beispielen ihrer Arbeit.

7. Der Weg zurück: Wiedereintritt für die Hochzeit

Ein Wiedereintritt in die Kirche ist jederzeit möglich – für Katholiken über eine Kircheneintrittsstelle oder das Pfarramt, für Evangelische ebenso über das Pfarramt. Der Wiedereintritt ist meist gebührenfrei und formlos: Sie melden sich beim Pfarramt, führen ein Gespräch und unterzeichnen die Wiedereintritts-Erklärung. Danach sind Sie sofort wieder vollwertiges Kirchenmitglied und die Trauung kann ohne Sondergenehmigung stattfinden. Wichtig: Nach dem Wiedereintritt fällt die Kirchensteuer wieder an – planen Sie das für die Lohnsteuer mit ein.

💡 Fazit

Der Kirchenaustritt schließt eine kirchliche Trauung nicht vollständig aus, macht sie aber deutlich komplizierter. Wenn eine kirchliche Trauung für Sie unbedingt zum Hochzeitstraum gehört, sollten Sie den Austritt kritisch überdenken oder rechtzeitig wieder eintreten. Für die meisten Paare ist die freie Trauung heute jedoch der schönere, persönlichere Weg. Rechtlich zählt sowieso nur die standesamtliche Ehe – Ihre freie Trauung ist so echt wie jede kirchliche.