Nach dem Kirchenaustritt entfällt normalerweise die Option einer kirchlichen Trauung – aber es gibt Ausnahmen und Sondergenehmigungen. Der vollständige Ratgeber für Katholiken und Protestanten.
Sowohl in der römisch-katholischen als auch in der evangelischen Kirche gilt: Die Trauung ist ein gottesdienstlicher Akt, an dem grundsätzlich nur Mitglieder der jeweiligen Kirche teilnehmen können. Bei Katholiken ist die Ehe darüber hinaus eines der sieben Sakramente – für die Empfang der Sakramente ist die Kirchenmitgliedschaft nach kirchlichem Recht Voraussetzung. Bei den Evangelischen wird die Trauung als Segenshandlung verstanden, aber ebenfalls prinzipiell für Kirchenmitglieder reserviert.
Nach kirchlichem Recht (CIC Canon 1071) stellt der Kirchenaustritt ein „Ehehindernis" dar. Eine katholische Trauung ist damit ohne Zusatzgenehmigung nicht möglich. Es gibt aber Wege:
Auch die evangelischen Landeskirchen verlangen grundsätzlich, dass mindestens ein Ehepartner Kirchenmitglied ist. Bei einem Austritt kann eine „Segensfeier anlässlich der Eheschließung" möglich sein – die Voraussetzungen sind aber strenger als früher:
Wenn ein Partner katholisch und der andere evangelisch ist (und beide noch Mitglied ihrer jeweiligen Kirche sind), ist die kirchliche Trauung meist unkompliziert:
Der Kirchenaustritt eines Partners macht die konfessionsverschiedene Trauung deutlich schwieriger – meist ist dann nur noch eine Trauung in der Kirche des noch Mitglied bleibenden Partners möglich (mit Genehmigung des Bischofs/Dekanats).
Wichtig zu wissen: Rechtlich verbindlich ist in Deutschland nur die standesamtliche Trauung. Sie müssen zuerst standesamtlich heiraten, bevor eine kirchliche Trauung stattfinden kann. Die kirchliche Trauung selbst hat keine rechtlichen Wirkungen – weder auf Steuerklasse, Erbrecht, Sozialversicherung noch auf den Ehestand. Sie ist eine rein religiöse Handlung ohne staatsrechtliche Bedeutung. Das bedeutet: Wer aus finanziellen Gründen ausgetreten ist, hat durch den Verzicht auf die kirchliche Trauung keinen Nachteil – die zivilrechtliche Ehe ist die eigentliche „echte" Trauung.
Immer mehr Paare, die aus der Kirche ausgetreten sind, entscheiden sich für eine freie Trauung. Dabei handelt es sich um eine individuell gestaltete Hochzeitsfeier, die durch einen freien Trauredner gestaltet wird. Vorteile:
Bekannte Anbieter und Verbände: Bundesverband der Trauredner (BvfT), Freie Trauredner Deutschland, humanistische Zeremoniemeister. Über solche Verbände finden Sie geprüfte Redner mit Bewertungen und Beispielen ihrer Arbeit.
Ein Wiedereintritt in die Kirche ist jederzeit möglich – für Katholiken über eine Kircheneintrittsstelle oder das Pfarramt, für Evangelische ebenso über das Pfarramt. Der Wiedereintritt ist meist gebührenfrei und formlos: Sie melden sich beim Pfarramt, führen ein Gespräch und unterzeichnen die Wiedereintritts-Erklärung. Danach sind Sie sofort wieder vollwertiges Kirchenmitglied und die Trauung kann ohne Sondergenehmigung stattfinden. Wichtig: Nach dem Wiedereintritt fällt die Kirchensteuer wieder an – planen Sie das für die Lohnsteuer mit ein.
Der Kirchenaustritt schließt eine kirchliche Trauung nicht vollständig aus, macht sie aber deutlich komplizierter. Wenn eine kirchliche Trauung für Sie unbedingt zum Hochzeitstraum gehört, sollten Sie den Austritt kritisch überdenken oder rechtzeitig wieder eintreten. Für die meisten Paare ist die freie Trauung heute jedoch der schönere, persönlichere Weg. Rechtlich zählt sowieso nur die standesamtliche Ehe – Ihre freie Trauung ist so echt wie jede kirchliche.