Alles Wichtige zum Kirchenaustritt in Deutschland – von den Kosten über den Ablauf bis zu den langfristigen Konsequenzen. Aktuell, fundiert und verständlich erklärt.
Der Kirchenaustritt in Deutschland ist ein staatlich geregelter Akt: Sie müssen die Erklärung persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht Ihres Wohnorts abgeben (je nach Bundesland). Die Gebühr liegt zwischen 0 € (Bremen) und rund 55 € (Stuttgart), bundesweit meist bei 30 €. Der Austritt wird mit dem Tag der Unterzeichnung wirksam – ab dem Folgemonat entfällt Ihre Kirchensteuerpflicht vollautomatisch.
Nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) traten 2024 rund 666.000 Menschen aus den beiden großen Kirchen aus. Zusammen mit den Sterbefällen bedeutet das über eine Million weniger Mitglieder. Erstmals in der deutschen Geschichte sind mehr als die Hälfte der Bevölkerung nicht mehr Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche.
Die häufigsten Gründe für den Austritt sind: Kirchensteuer sparen (bis zu 1.500 € jährlich bei Spitzenverdienern), Missbrauchsskandale, fehlender persönlicher Glaubensbezug und Kritik an konservativen kirchlichen Positionen. Dieser Ratgeber beantwortet die häufigsten Fragen, die vor und nach einem Kirchenaustritt entstehen.
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Der Kirchenaustritt ist in Deutschland durch die Kirchenaustrittsgesetze der Bundesländer geregelt. Die staatliche Erklärung ist notwendig, weil in Deutschland die Kirchensteuer als staatliche Abgabe eingezogen wird. Anders als in einigen anderen Ländern (z.B. USA) reicht es NICHT, „nicht mehr hinzugehen" – Sie müssen Ihren Austritt formell erklären, damit Ihre Kirchensteuerpflicht endet. Die Erklärung ist bundesweit unwiderruflich; ein späterer Wiedereintritt ist zwar möglich, wird aber getrennt geregelt.
Die zuständige Behörde variiert je nach Bundesland: In Nordrhein-Westfalen ist ausschließlich das Amtsgericht zuständig. In Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist das Standesamt zuständig. In manchen Bundesländern (z.B. Hessen) alternativ auch das Bürgeramt oder Ortsgericht. Sie können in vielen Bundesländern zusätzlich einen Notar beauftragen – oft schneller, aber gegen zusätzliche Notargebühren.
Die staatliche Gebühr für den Kirchenaustritt liegt bundesweit unterschiedlich zwischen 0 € (Bremen) und rund 55 € (Stuttgart). Meistgeltender Satz: 30 € (NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland, Brandenburg). Niedrige Sätze: Mecklenburg-Vorpommern (12 €), Schleswig-Holstein (20 €), Niedersachsen (25 €). Bayern nutzt eine Kombination: 25 € Aufnahme + 10 € Bescheinigung = 35 €. Zusätzlich zur staatlichen Gebühr können bei sozialen Härtefällen (Bürgergeld, BAföG, Rente unter Sozialsatz) auf Antrag Erleichterungen gewährt werden.
Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) der Lohnsteuer. Das entspricht bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.500 € einer Ersparnis von etwa 450–500 € pro Jahr. Bei Spitzenverdienern (7.500 € brutto) sind es schnell 1.500–1.800 € jährlich. Nach 10 Jahren kann so eine fünfstellige Summe zusammenkommen. Die Ersparnis läuft ab dem Folgemonat des Austritts automatisch – Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Der Austritt ist mehr als nur eine Steuerentscheidung. Sie verlieren das Recht auf kirchliche Sakramente (Kommunion, Beichte, Firmung, Krankensalbung), das kirchliche Patenamt (Taufpate, Firmpate), die kirchliche Trauung (mit Ausnahmen bei konfessionell gemischten Ehen) und den Anspruch auf eine kirchliche Bestattung. Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich, allerdings mit einem persönlichen Gespräch beim Pfarramt verbunden. In der Praxis interessieren sich viele Ausgetretene nach Jahren wieder für spirituelle Themen – dann sind Alternativen wie freie Trauungen, freie Namensfeiern oder humanistische Zeremonien beliebte Optionen.
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