Kirchenaustritt in der Steuererklärung eintragen

Viele Arbeitnehmer fragen sich im Jahr nach ihrem Kirchenaustritt, wie und wo sie die veränderten Verhältnisse in der jährlichen Einkommensteuererklärung angeben müssen. Hier erfahren Sie alles Wichtige.

Die Anlage Sonderausgaben

Kirchensteuer ist eine sogenannte unbeschränkt abziehbare Sonderausgabe. Das bedeutet: Jeder Euro Kirchensteuer, den Sie bezahlt haben, mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Wenn Sie im laufenden Jahr ausgetreten sind, haben Sie für die ersten Monate des Jahres noch Kirchensteuer gezahlt. Diese Summe (zu finden auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung) tragen Sie in der Steuererklärung im Mantelbogen (meist unter der Anlage Sonderausgaben) ein.

Muss ich den Austritt durch eine Kopie nachweisen?

Nein, Sie müssen Ihre Austrittsbescheinigung nicht standardmäßig an das Finanzamt schicken. Durch das elektronische Verfahren (ELStAM) ist das Finanzamt längst informiert. Sie müssen lediglich die gezahlten Beträge der ersten Monate in Elster oder Ihrer Steuersoftware eintragen.

Falls das Finanzamt jedoch Rückfragen hat, dient die vom Amtsgericht oder Standesamt ausgestellte Austrittsbescheinigung als Ihr wichtigstes Beweismittel. Bewahren Sie diese also gut auf!