Kirchenaustritt in der Steuererklärung

Was geschieht nach dem Kirchenaustritt mit Kirchensteuer, ELStAM und Elster? Diese Seite ordnet die üblichen Schritte ein. Sie ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Kurz gesagt

  • In der Steuererklärung geht es um tatsächlich gezahlte Kirchensteuer des jeweiligen Kalenderjahres.
  • Ein Kirchenaustritt wird für den Lohnsteuerabzug über das Melde- und ELStAM-Verfahren verarbeitet.
  • Bei abweichenden Daten oder Sonderfällen ist das Finanzamt beziehungsweise eine steuerliche Beratung die richtige Anlaufstelle.

1. Ist gezahlte Kirchensteuer eine Sonderausgabe?

Nach § 10 Absatz 1 Nummer 4 Einkommensteuergesetz zählt gezahlte Kirchensteuer grundsätzlich zu den Sonderausgaben. Ausgenommen ist insbesondere Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer oder zur nach § 32d Absatz 1 EStG ermittelten Einkommensteuer gezahlt wurde. Entscheidend ist der Einzelfall und was im Kalenderjahr tatsächlich gezahlt wurde.

§ 10 EStG: gesetzliche Grundlage öffnen

2. Kirchenaustritt, ELStAM und Arbeitgeber

Kirchenein- und Kirchenaustritte gehören zu den Änderungen, die von der Meldebehörde verarbeitet und an die Finanzverwaltung weitergegeben werden. Der Arbeitgeber nutzt die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für die Abrechnung. Prüfen Sie nach einer Änderung Ihre Lohnabrechnung und fragen Sie bei Unstimmigkeiten zunächst die zuständige Stelle oder das Finanzamt.

ELSTER-Informationen zu ELStAM öffnen

3. Wo wird die Kirchensteuer in Elster eingetragen?

Die konkrete Eingabestelle hängt vom Steuerjahr, der verwendeten Elster-Version und Ihrer persönlichen Einkunftsart ab. Nutzen Sie die Hinweise in Mein ELSTER und tragen Sie nur Beträge ein, die für das betreffende Jahr steuerlich berücksichtigt werden können. Ihre Lohnsteuerbescheinigung und weitere Zahlungsnachweise helfen bei der Einordnung.

Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung auf. Sie wird nicht automatisch mit jeder Erklärung eingereicht, kann bei Rückfragen aber als Nachweis wichtig sein.

4. Muss der Austritt selbst in der Steuererklärung angegeben werden?

Ein Kirchenaustritt ist nicht dasselbe wie ein eigener Steuererklärungs-Posten. Relevant sind vor allem die im jeweiligen Jahr gezahlte Kirchensteuer und die bereits übermittelten Lohnsteuermerkmale. Wenn Angaben in Elster, der Lohnsteuerbescheinigung und der Austrittsbescheinigung nicht zusammenpassen, klären Sie die Ursache vor einer Korrektur mit der zuständigen Stelle.

5. Typische Fragen

Erhalte ich zu viel gezahlte Kirchensteuer automatisch zurück?

Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Eine mögliche Korrektur hängt von Zeitpunkt, Lohnabrechnung, Steuerfestsetzung und persönlicher Situation ab. Prüfen Sie Ihre Unterlagen und holen Sie bei Bedarf steuerlichen Rat ein.

Was gilt bei Kapitalerträgen?

Für Kirchensteuer auf Kapitalerträge gelten besondere steuerliche Regeln. Die gesetzliche Ausnahme in § 10 EStG sollte vor einer Eintragung beachtet werden.

Quellen und Stand

Zuletzt redaktionell geprüft am 03.09.2026. Maßgeblich bleiben Gesetz, Finanzverwaltung und Mein ELSTER.

Den Kirchenaustritt korrekt vorbereiten

Unser PDF-Paket hilft bei der persönlichen Vorbereitung. Es ist ein privater Vorbereitungsservice, keine Behörde und keine Steuerberatung. Der rechtswirksame Austritt erfolgt nach Vorgaben der zuständigen Stelle; behördliche Gebühren können zusätzlich anfallen.

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