Das umfassende Nachschlagewerk zu allen wichtigen Begriffen rund um Kirchensteuer, Kirchenaustritt und die kirchliche Verwaltung. Von A bis Z verständlich erklärt.
Seit 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) automatisch über Ihre Bank eingezogen. Die Bank fragt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Konfession ab und behält den Kirchensteueranteil (8/9 % der Abgeltungssteuer) ein. Nach Kirchenaustritt entfällt diese Belastung automatisch.
In Nordrhein-Westfalen ist ausschließlich das Amtsgericht für die Beurkundung des Kirchenaustritts zuständig – nicht das Standesamt wie in den meisten anderen Bundesländern. Der Termin muss über justiztermine.nrw.de gebucht werden.
Formular in der Steuererklärung, in dem Sie die gezahlte Kirchensteuer (Zeile 4) und erhaltene Erstattungen (Zeile 5) eintragen. Kirchensteuer ist als Sonderausgabe voll absetzbar und mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Die zentrale Bundesbehörde für die Verwaltung der ELStAM-Datenbank. Speichert Ihr Kirchensteuermerkmal und wickelt Änderungen (z.B. bei Kirchenaustritt) technisch ab. Sitz in Bonn.
Katholische Verwaltungseinheit unter Leitung eines Bischofs. Deutschland ist in 27 Diözesen (auch „Bistümer" genannt) unterteilt. Bekannteste sind das Erzbistum Köln, das Erzbistum München und Freising sowie das Bistum Trier – Deutschlands ältestes.
Zusammenschluss der 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland. Die EKD führt bundesweite Statistiken und vertritt die evangelische Kirche gegenüber Staat und Öffentlichkeit. Sitz in Hannover.
Öffentlich-rechtliche Willenserklärung, die formelle Mitgliedschaft in einer der beiden Großkirchen (katholisch, evangelisch) zu beenden. Muss persönlich beim Standesamt/Amtsgericht abgegeben werden. Konsequenz: Ende der Kirchensteuerpflicht ab Folgemonat.
Amtliches Dokument, das den erfolgten Kirchenaustritt beurkundet. Wird direkt beim Behördentermin ausgestellt. Lebenslang aufbewahren! Wichtigster Nachweis gegenüber späteren Nachforderungen von Kirche oder Finanzamt.
Steuer, die die staatlichen Finanzbehörden im Auftrag der Kirchen einziehen. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- oder Einkommensteuer, der Satz beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer). Jährliches Aufkommen bundesweit rund 12,6 Milliarden Euro.
Datenfeld in Ihren ELStAM-Daten, das Ihre Konfessionszugehörigkeit für die Steuer angibt. Werte: rk (römisch-katholisch), ev (evangelisch), -- (konfessionslos). Wird nach Kirchenaustritt automatisch auf „--" gesetzt.
Rückkehr in die Kirche nach einem früheren Austritt. Meist gebührenfrei und formlos beim Pfarramt oder in einer Kircheneintrittsstelle möglich. Die frühere Taufe bleibt gültig – Sie müssen sich nicht erneut taufen lassen.
Person, die keiner der beiden Großkirchen (katholisch, evangelisch) angehört. In Deutschland Ende 2024 waren rund 54,8 % der Bevölkerung konfessionslos oder Mitglied einer anderen Religionsgemeinschaft (z.B. Islam, jüdische Gemeinden, freikirchliche Gemeinden).
Die 20 evangelischen Kirchengebiete in Deutschland – teils historisch nach früheren Landesgrenzen geordnet. Beispiele: Nordkirche (Nord-Deutschland), Hannoversche Landeskirche (größte), Evangelische Kirche im Rheinland, Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB).
Alternative zur behördlichen Erklärung: Sie erklären den Kirchenaustritt vor einem Notar, der die Erklärung beurkundet und an das Standesamt/Amtsgericht weiterleitet. Kosten: 60–120 € Notargebühr plus staatliche Gebühr. Vorteil: meist deutlich schneller.
Kommunale Behörde, die in den meisten Bundesländern für die Beurkundung des Kirchenaustritts zuständig ist. Ausnahme: NRW (dort Amtsgericht) und teilweise Hessen (auch Bürgeramt).
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