ELStAM erklärt

Alles was Sie über die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wissen müssen – wie das System funktioniert und was passiert, wenn Sie aus der Kirche austreten.

⚡ In einem Satz

ELStAM = digitale Version Ihrer alten Lohnsteuerkarte. Ein zentrales Bundes-Register, aus dem Ihr Arbeitgeber monatlich alle steuerrelevanten Daten abruft.

Was bedeutet die Abkürzung?

ELStAM steht für „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale". Es ist das digitale System, das seit 2013 die frühere Papier-Lohnsteuerkarte ersetzt. In der ELStAM-Datenbank sind alle steuerrelevanten Merkmale eines Arbeitnehmers gespeichert – von der Steuerklasse über Kinderfreibeträge bis zur Konfessionszugehörigkeit. Verwaltet wird die Datenbank vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit Sitz in Bonn.

Welche Daten sind in ELStAM gespeichert?

Wie funktioniert der Datenabruf?

Ihr Arbeitgeber ruft monatlich Ihre aktuellen ELStAM-Daten beim BZSt ab, um Ihre Lohnsteuer korrekt zu berechnen. Das läuft technisch so:

  1. Arbeitgeber sendet Ihre Steuer-ID an das BZSt
  2. BZSt prüft, ob dieser Arbeitgeber für Sie „angemeldet" ist
  3. Falls ja: BZSt sendet alle relevanten Merkmale zurück
  4. Arbeitgeber trägt die Daten in die Lohnbuchhaltung ein
  5. Bei Änderungen: neuer Abruf beim nächsten Zyklus

Was passiert nach dem Kirchenaustritt?

Wenn Sie beim Standesamt oder Amtsgericht Ihren Austritt erklären, wird das automatisch an die ELStAM-Datenbank übermittelt:

  1. Behörde → Meldebehörde (Einwohnermeldeamt)
  2. Meldebehörde → Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  3. BZSt aktualisiert Ihr Kirchensteuermerkmal (KiStAM)
  4. Arbeitgeber ruft die geänderten Daten beim nächsten Zyklus ab
  5. Kirchensteuer wird ab nächster Lohnabrechnung nicht mehr abgezogen

Der ganze Prozess dauert typischerweise 1-2 Monate ab Ihrem Austrittstermin. Sie müssen aktiv nichts tun – auch nicht Ihren Arbeitgeber informieren. Wenn der ELStAM-Abruf verzögert stattfindet und Sie noch Kirchensteuer zahlen, wird diese über die Einkommensteuererklärung erstattet.

Selbst prüfen: Wie sehe ich meine ELStAM-Daten?

Über das ELSTER-Portal (elster.de) können Sie kostenlos einsehen, welche Daten das BZSt aktuell zu Ihnen speichert. Dazu brauchen Sie ein ELSTER-Zertifikat, das Sie einmalig beantragen. Nach der Anmeldung sehen Sie unter „Mein ELSTER" > „Formulare & Leistungen" > „Bescheinigung Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)" alle aktuell gespeicherten Merkmale. Das ist besonders praktisch nach einem Kirchenaustritt: Sie können prüfen, ob das KiStAM tatsächlich auf „--" (konfessionslos) gesetzt wurde.

Datenschutz: Ist meine Konfession geheim?

Ihr Arbeitgeber sieht das KiStAM zwar, weiß aber nicht das Datum eines Austritts oder gar die Behörde. Es gibt kein „Austrittsdatum-Feld" in ELStAM. Aus der Änderung von „rk"/„ev" auf „--" kann er zwar theoretisch schließen „hier ist jemand ausgetreten", bekommt aber keine aktive Benachrichtigung. Ihre Konfession und alle steuerrelevanten Daten sind zusätzlich durch das Steuergeheimnis (§ 30 AO) geschützt – auch der Arbeitgeber darf diese Daten nicht weitergeben.

💡 Fazit

ELStAM ist das digitale Rückgrat der deutschen Lohnsteuerverwaltung – und Ihr größter Verbündeter beim Kirchenaustritt. Alles läuft automatisch, Sie müssen keinen Arbeitgeber informieren, keine Formulare ausfüllen. Nach der Erklärung beim Standesamt/Amtsgericht endet Ihre Kirchensteuerpflicht innerhalb weniger Wochen. Weitere Details finden Sie in unserem Ratgeber zum Arbeitgeber.