Alles was Sie über die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wissen müssen – wie das System funktioniert und was passiert, wenn Sie aus der Kirche austreten.
ELStAM = digitale Version Ihrer alten Lohnsteuerkarte. Ein zentrales Bundes-Register, aus dem Ihr Arbeitgeber monatlich alle steuerrelevanten Daten abruft.
ELStAM steht für „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale". Es ist das digitale System, das seit 2013 die frühere Papier-Lohnsteuerkarte ersetzt. In der ELStAM-Datenbank sind alle steuerrelevanten Merkmale eines Arbeitnehmers gespeichert – von der Steuerklasse über Kinderfreibeträge bis zur Konfessionszugehörigkeit. Verwaltet wird die Datenbank vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit Sitz in Bonn.
Ihr Arbeitgeber ruft monatlich Ihre aktuellen ELStAM-Daten beim BZSt ab, um Ihre Lohnsteuer korrekt zu berechnen. Das läuft technisch so:
Wenn Sie beim Standesamt oder Amtsgericht Ihren Austritt erklären, wird das automatisch an die ELStAM-Datenbank übermittelt:
Der ganze Prozess dauert typischerweise 1-2 Monate ab Ihrem Austrittstermin. Sie müssen aktiv nichts tun – auch nicht Ihren Arbeitgeber informieren. Wenn der ELStAM-Abruf verzögert stattfindet und Sie noch Kirchensteuer zahlen, wird diese über die Einkommensteuererklärung erstattet.
Über das ELSTER-Portal (elster.de) können Sie kostenlos einsehen, welche Daten das BZSt aktuell zu Ihnen speichert. Dazu brauchen Sie ein ELSTER-Zertifikat, das Sie einmalig beantragen. Nach der Anmeldung sehen Sie unter „Mein ELSTER" > „Formulare & Leistungen" > „Bescheinigung Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)" alle aktuell gespeicherten Merkmale. Das ist besonders praktisch nach einem Kirchenaustritt: Sie können prüfen, ob das KiStAM tatsächlich auf „--" (konfessionslos) gesetzt wurde.
Ihr Arbeitgeber sieht das KiStAM zwar, weiß aber nicht das Datum eines Austritts oder gar die Behörde. Es gibt kein „Austrittsdatum-Feld" in ELStAM. Aus der Änderung von „rk"/„ev" auf „--" kann er zwar theoretisch schließen „hier ist jemand ausgetreten", bekommt aber keine aktive Benachrichtigung. Ihre Konfession und alle steuerrelevanten Daten sind zusätzlich durch das Steuergeheimnis (§ 30 AO) geschützt – auch der Arbeitgeber darf diese Daten nicht weitergeben.
ELStAM ist das digitale Rückgrat der deutschen Lohnsteuerverwaltung – und Ihr größter Verbündeter beim Kirchenaustritt. Alles läuft automatisch, Sie müssen keinen Arbeitgeber informieren, keine Formulare ausfüllen. Nach der Erklärung beim Standesamt/Amtsgericht endet Ihre Kirchensteuerpflicht innerhalb weniger Wochen. Weitere Details finden Sie in unserem Ratgeber zum Arbeitgeber.