ELStAM steht für "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale". Es ist das digitale Nachfolgesystem der alten Lohnsteuerkarte aus Pappe. In dieser Datenbank speichert das Bundeszentralamt für Steuern alle wichtigen Steuerdaten eines Arbeitnehmers, darunter auch die Kirchensteuerpflicht.
Wenn Sie aus der Kirche austreten (beim Amtsgericht oder Standesamt), leitet die Behörde diese Information digital an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter.
Dort wird in Ihrer ELStAM-Datenbank der Kirchenaustritt vermerkt. Das Merkmal "ev" (evangelisch) oder "rk" (römisch-katholisch) wird gelöscht.
Jeden Monat ruft die Lohnbuchhaltungssoftware Ihres Arbeitgebers automatisch die aktuellen ELStAM-Daten aller Mitarbeiter ab. Sobald das Finanzamt die Daten geändert hat, erhält der Arbeitgeber bei diesem Abruf ein Update.
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber Ihren Kirchenaustritt also nicht selbst mitteilen! Der Vorgang läuft komplett automatisiert und elektronisch ab. Ab dem Folgemonat (bzw. nach Wirksamkeit des Austritts) wird Ihnen keine Kirchensteuer mehr vom Bruttolohn abgezogen.