Die Kappungsgrenze bei der Kirchensteuer

Grundsätzlich beträgt die Kirchensteuer in Deutschland 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (restliche Bundesländer) der Einkommensteuer. Da es bei der Einkommensteuer keine Obergrenze gibt, würde die Kirchensteuer bei sehr hohen Einkommen ins Unermessliche steigen. Hier greift die Kappungsgrenze.

Wie funktioniert die Kappung?

Die Kappungsgrenze deckelt die Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens (nicht der Einkommensteuer!). In den meisten Bundesländern liegt diese Grenze zwischen 2,75 % und 3,50 % des zu versteuernden Einkommens.

Ein Beispiel: Verdient ein Arbeitnehmer so viel, dass 9% seiner Einkommensteuer einen höheren Betrag ergeben würden als 3% seines gesamten Einkommens, dann wird die Kirchensteuer auf diese 3% "gekappt". Er zahlt also weniger Kirchensteuer, als es der reguläre Steuersatz eigentlich vorsehen würde.

Ab wann lohnt sich die Kappung?

Die Kappungsgrenze greift erst bei überdurchschnittlich hohen Einkommen (oft ab ca. 80.000 bis 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, abhängig von Familienstand und Steuerklasse).

Achtung: Auch wenn Ihre Steuer "gekappt" wird, zahlen Sie als Besserverdiener immer noch enorme Summen an die Kirche (oft mehrere tausend Euro im Jahr). Die effektivste Methode zur Steuerersparnis bleibt der komplette Kirchenaustritt.