Der Austritt aus der Kirche zieht rechtliche Konsequenzen innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft nach sich. Besonders häufig kommen Fragen auf, wenn es um Taufen, das Patenamt oder Erstkommunion/Firmung geht.
Die Grundregel beider großen Kirchen (katholisch und evangelisch) besagt: Wer ein offizielles kirchliches Patenamt übernehmen möchte, muss Mitglied einer christlichen Kirche sein.
Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind, verlieren Sie das Recht auf das offizielle Patenamt. Es gibt jedoch einen Ausweg: Sie können bei vielen Taufen als sogenannter Taufzeuge eingetragen werden. Oft gibt es dann einen offiziellen Paten (der Mitglied der Kirche ist) und Sie stehen ihm als Taufzeuge zur Seite.
Hier ist die Lage entspannter: Wenn ein Elternteil noch Mitglied der Kirche ist, wird das Kind in der Regel problemlos getauft. Die Kirche verlangt jedoch das Versprechen, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen.
Sind beide Eltern ausgetreten, wird es komplizierter. Die Kirche zögert dann oft, da fraglich ist, wer die christliche Erziehung garantieren soll. Letztlich entscheidet hier aber oft der Pfarrer der örtlichen Gemeinde in einem persönlichen Gespräch.